Der Autovermieter hat nur noch das Kennzeichen, aber nicht mehr das Auto. Der neue Besitzer darf es behalten. Vor Gericht war der Autovermieter nicht erfolgreich, nun sitzt er auf hohen Kosten.
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Ohne rechtliche Grundlage, rein aus Gerechtigkeitsempfinden heraus, meine ich es sollte (im Sinne von Soll- vs. Ist-Zustand) so sein, dass der Vermieter das Fahrzeug zurückbekommen müsste und der Käufer Schadensersatzansprüche gegen den Unterschläger haben müsste.

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Letztlich sind sowohl Vermieter als auch Käufer auf den Betrüger reingefallen. Von daher finde ich nicht, dass der eine schützenswerter als der andere ist.

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Ich kann deine Meinung verstehen, teile diese aber nicht. Als Vermieter kannst du nicht jeden Kunden für einen Kriminellen halten, so wird das nix mit dem Geschäft.

Als Käufer von Gebrauchtwagen hingegen sollte man immer mit dem Schlimmsten rechnen müssen. Gutgläubig ist ja leicht gesagt sonst.

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Sehe ich anders. Da die neuen Eigentumsverhältnisse gar nicht erst hätten zustande kommen dürfen, sollten möglichst die Verhältnisse vor der Tat wieder hergestellt werden (solange dadurch kein Opfer unbillige Härte erfährt). Außerdem hat der Käufer sich ja anscheinend den Fahrzeugbrief nicht zeigen/geben lassen und dadurch auch fahrlässig gehandelt.

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